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   LSG Hessen, 01.06.1999 - L 2 RJ 1435/98   

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https://dejure.org/1999,14488
LSG Hessen, 01.06.1999 - L 2 RJ 1435/98 (https://dejure.org/1999,14488)
LSG Hessen, Entscheidung vom 01.06.1999 - L 2 RJ 1435/98 (https://dejure.org/1999,14488)
LSG Hessen, Entscheidung vom 01. Juni 1999 - L 2 RJ 1435/98 (https://dejure.org/1999,14488)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 43 Abs 2 S 2 SGB 6, § 44 Abs 2 SGB 6
    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - Schweißer - Facharbeiter - Mehrstufenschema

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - Schweißer - Facharbeiter - Mehrstufenschema)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 12.09.1991 - 5 RJ 34/90

    Tarifvertragliche Einstufung bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Hessen, 01.06.1999 - L 2 RJ 1435/98
    Darüber hinaus kann er auf ungelernte Arbeiten nur verwiesen werden, wenn diese wegen ihrer Qualität und daraus resultierenden Tarifeinstufung einer angelernten Tätigkeit gleichgestellt sind (vgl. z.B.BSG Urteil vom 12. September 1991, Az.: 5 RJ 34/90).
  • BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 49/91

    Unfallversicherung - Berufsunfähigkeit - Schweißer - Eigenständigs Berufsbild -

    Auszug aus LSG Hessen, 01.06.1999 - L 2 RJ 1435/98
    Auf der Grundlage dieser Auskunft ist der Kläger als Facharbeiter entsprechend dem vom Bundessozialgericht entwickelten Mehrstufenschema anzusehen (zur Frage der Entwicklung des Teilbereichs eines anerkannten Ausbildungsberufs Schweißer zu einem eigenständigen Berufsbild mit Facharbeiterqualität siehe BSG Urteil vom 8. Oktober 1992, Az.: 13 RJ 49/91).
  • BSG, 20.01.1976 - 12 RJ 132/75

    Berufsunfähigkeit - Verweisbarkeit - Waldfacharbeiter

    Auszug aus LSG Hessen, 01.06.1999 - L 2 RJ 1435/98
    Damit ist aber noch keine Berufsunfähigkeit festgestellt, denn für einen Rentenanspruch wegen Berufsunfähigkeit ist entscheidend, ob ein Versicherter mit dem noch vorhandenen Leistungsvermögen einen zumutbaren Verweisungsberuf ausüben kann.So räumt das Gesetz dem Versicherten einen Anspruch auf Gewährung von Rente wegen Berufsunfähigkeit nicht schon dann ein, wenn er seinen -- versicherungspflichtig ausgeübten -- "bisherigen Beruf" aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, vielmehr wird von einem Versicherten verlangt, daß er -- immer bezogen auf seinen "bisherigen Beruf" -- einen "zumutbaren" beruflichen Abstieg in Kauf nimmt und sich vor Inanspruchnahme einer Rente mit einer geringerwertigen Erwerbstätigkeit zufrieden gibt (vgl. BSGE 41, 129, 131 = SozR 2200 § 1246 Nr. 11).
  • BSG, 17.06.1993 - 13 RJ 33/92

    Berufsunfähigkeit - Begutachtung - Leistungsvermögen

    Auszug aus LSG Hessen, 01.06.1999 - L 2 RJ 1435/98
    Schließlich wird auch die soziale Zumutbarkeit der für den Kläger noch in Betracht kommenden Tätigkeiten durch die vom Senat zum Gegenstand des vorliegenden Verfahrens gemachte Auskunft der IG Metall vom 26. März 1998 bestätigt, die im vorliegenden Verfahren im Wege des Urkundenbeweises verwertet werden kann (vgl. dazu BSG, Urteil vom 17. Juni 1993, Az.: 13 RJ 33/92).
  • BSG, 23.03.1995 - 13 RJ 27/94

    Gewährung von Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Zeitpunkt des Eintritt

    Auszug aus LSG Hessen, 01.06.1999 - L 2 RJ 1435/98
    Danach werden die Berufe der Versicherten in verschiedene "Leitberufe" untergliedert, nämlich die des Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion bzw. des besonders hoch qualifizierten Facharbeiters, des Facharbeiters (anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungszeit von mehr als zwei Jahren), des angelernten Arbeiters (sonstiger Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit bis zu zwei Jahren) und des ungelernten Arbeiters (siehe z.B. BSG, Urteil vom 23. März 1995, Az.: 13 RJ 27/94).
  • BSG, 08.09.1982 - 5b RJ 48/82

    Tatsachenfeststellung; Gesundheitliche Leistungsfähigkeit; Berufliche

    Auszug aus LSG Hessen, 01.06.1999 - L 2 RJ 1435/98
    Damit ist die Benennung eines typischen Arbeitsplatzes mit der üblichen Berufsbezeichnung (vgl. dazu BSG in SozR 2200 § 1246 Nr. 98) bei Beachtung der gesundheitlichen und fachlichen Anforderungen erfolgt.
  • BSG, 07.06.1988 - 5a RKn 14/87

    Anspruch auf eine Rente wegen Berufsunfähigkeit (BU) - Voraussetzungen für das

    Auszug aus LSG Hessen, 01.06.1999 - L 2 RJ 1435/98
    Der Kläger rechnet allerdings (noch) nicht zu den besonders hoch qualifizierten Facharbeitern, die mit den Vorarbeitern mit Vorgesetztenfunktion, wie z.B. Meister auf eine -- die höchste -- Stufe im Rahmen des Mehrstufenschemas gestellt werden, deren Berufstätigkeit infolge besonderer geistiger und persönlicher Anforderungen die des Facharbeiters in ihrer Qualität noch deutlich überragt (so schon BSG Urteil vom 7. Juni 1988, Az.: 8/5a RKn 14/87).
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